Beschlussvorlage - NBG/628/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuburg beschließt, den Löschteich in der Hauptstraße 41 in 23974 Neuburg (gegenüber der Schule) zurückzubauen.

Gleichzeitig beschließt die Gemeindevertretung kurzfristig eine neue Entnahmestelle für Löschwasser in Form einer Löschwasserzisterne, alternativ ein Löschwasserkissen, in unmittelbarer Nähe des jetzigen Teiches herzurichten. Unter kurzfristig ist ein zeitlicher Rahmen von max. 2 Jahren angesetzt. Innerhalb dieses Zeitraumes verpflichtet sich die Gemeinde, die Maßnahme umzusetzen.

Das Löschwasserkonzept wird dahingehend geändert.

 

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Sachverhalt

Am Standort Dorfstraße 41 in 23974 Neuburg (gegenüber der Schule) betreibt der Zweckverband Wismar eine Trinkwasserleitung mit einem Hydranten zur Wasserentnahme, dessen Leistung mit 48 m³ nachgewiesen wurde. Der Hydrant wurde vertraglich als Löschwasserhydrant vereinbart.

Am selben Standort unterhält die Gemeinde einen Löschteich. Das Wasservolumen wurde mit ca. 75 m³ ermittelt. In trockenen Jahren könnte der Teich weniger Wasser führen, eine regelmäßige Unterhaltung / Entschlammung etc. ist hier notwendig, jedoch für die erforderliche Wassermenge derzeit allein nicht immer ausreichend.

 

Der Löschwasserbedarf kann entsprechend des DVGW-Arbeitsblattes W 405 Anhang 1 als Richtwert für die Gemeinde angenommen werden. Danach ist für dörfliche und städtische Wohngebiete mit bis zu 3 Vollgeschossen, bei kleiner Gefahr der Brandausbreitung Löschwasser von mind. 48 m³ /h über einen Zeitraum von 2 Stunden vorzuhalten. Da es sich bei dem besagten Gebiet um ein Dorfgebiet (MI) mit gleich bzw. mehr als 3 Vollgeschossen handelt, wird von einer mittleren Gefahr der Brandausbreitung ausgegangen.

 

Der Löschwasserbedarf ist demnach auf 1.600 l / min bzw. 96 m³/ h festzulegen. Siehe Löschwasserkonzept der Gemeinde.

 

Ein Trinkwasserhydrant mit 48 m³ ist danach nicht ausreichend. Die Gemeinde hat in diesem Bereich weitere zusätzliche Entnahmestellen vorzuhalten, um im Brandfall auf ausreichend Löschwasser zurückgreifen zu können. Dieses kann in Form von erschöpflichen Löschwasserentnahmequellen (Zisternen, Teiche, Regenrückhaltebecken etc.) oder unerschöpflichen Löschwasserentnahmequellen (Flüsse, Teiche, Brunnen) geschehen.

 

In der Zeit zwischen Rückbau und Neuerrichtung muss die Feuerwehr im Bedarfsfall mit geeignetem Material (wie z. B. ausreichend wasserführende Fahrzeuge, Schläuchen etc.) die Wasserversorgung über lange Wegstrecken oder Pendelverkehr aufbauen. Dabei ist es nicht sinnvoll, an die weiteren vorhandenen Hydranten zu gehen, da diese alle über eine Leitung versorgt werden und sich dadurch die Wassermenge am jeweiligen Hydranten reduziert. Dadurch könnte kostbare Zeit verloren gehen. Ein relativ überschaubarer Zeitraum zur Durchführung der Neuerrichtung ist aus diesem Grund unbedingt einzuhalten. Nächstmögliche Teiche wären der Lüneburger Teich sowie der Teich im Hageböker Weg, welche witterungsbedingt wenig Wasser führen könnten.

 

Die Kosten für den Rückbau bzw. für den Bau von weiteren Löschwassermöglichkeiten werden im Rahmen der Baumaßname ermittelt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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