Beschlussvorlage - NBG/607/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Abgabe einer verbindlichen Erklärung zur Abnahme eines TLF 4000 im Rahmen der Zentralbeschaffung durch das Land MV
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Abt. III Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Steffi Guthardt
- Einreicher:
- Der Bürgermeister
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss Gemeinde Neuburg
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Vorberatung
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Gestoppt
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Gemeindevertretung Neuburg
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Entscheidung
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24.07.2025
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18.09.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Neuburg beschließt, sich verbindlich zur Abnahme eines TLF 4000 im Rahmen der Zentralbeschaffung durch das Land M-V zu verpflichten, wenn Fördermittel in Aussicht gestellt werden.
Die Kosten für die Anschaffung eines TLF 4000 betragen derzeit geschätzte 550.000 Euro und werden im Haushalt 2026, 2027 bereitgestellt.
Die Gemeinde beschließt die Beantragung der Fördermittel beim Landkreis sowie beim Land M-V.
Sachverhalt
Das Land M-V beabsichtigt, im Jahr 2026 eine Landesbeschaffung für benötigte TLF 4000 durchzuführen. Kosten werden derzeit auf 550.000 Euro geschätzt.
Laut Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde ist min. ein TLF 3000 zur Erreichung der festgesetzten Schutzziele notwendig, zu denen sich die Gemeinde mit dem Abschluss dieses Plans verpflichtet hat. Über die Landesbeschaffung mit Fahrzeugen einheitlicher Standards werden sich Kosteneinsparungen in der Ausschreibung und Beschaffung versprochen.
Auch könnte die Gemeinde Fördermittel des Landkreises Nordwestmecklenburg in Höhe von 33 % der förderfähigen Kosten (33 % von nur 475.000 Euro), sowie vom Land 75 % der förderfähigen Kosten (75 % von 550.000 Euro) beantragen, jedoch ist die Gewährung der Fördermittel entsprechend einer Punktematrix festgelegt und derzeit nicht gesichert. Je höher der Punktestand, um so wahrscheinlicher ist die Gewährung der Fördermittel. Punkte gibt es zum Beispiel auch für die Beteiligung an der Landesbeschaffung.
Die nächste Landesbeschaffung eines TLF 3000/TLF 4000 ist aus heutiger Sicht erst 2030 vorgesehen.
In jedem Fall sind von der Gemeinde die Kosten für die Beschaffung eines solchen Fahrzeuges notfalls auch über Kreditfinanzierungen aufzubringen, wenn dieses Fahrzeug für die Aufgabenerfüllung notwendig ist. Der Brandschutz ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde.
Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
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Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
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Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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418,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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105,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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11,5 kB
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