Beschlussvorlage - NBG/594/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschaffung von Smartboard für die Schule Am Rietberg Neuburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Schulen/Geschäftsbuchhaltung/Bibo
- Bearbeiter:
- Marita Matulat
- Einreicher:
- Der Bürgermeister
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Neuburg
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Entscheidung
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19.06.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Neuburg stimmt der Eilentscheidung durch den Bürgermeister für das folgende Vergabeverfahren zu. Für die Beschaffung von 8 Samsung Smartboard mit Elektrolift und Tafelflügel für die Schule Am Rietberg Neuburg wird ein förmliches Vergabeverfahren durchgeführt. Als Vergabeart wird entsprechend des Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VGMinArbVO M-V) eine freihändige Vergabe festgelegt, da der geschätzte Auftragswert 100.000,00 € ohne Umsatzsteuer nicht übersteigt.
Es ist geplant, 8 Samsung Flip Pro WM85B Flipchart 215,0 cm, 85 Zoll inkl. Vogel’s RISE 2008 & A218 Elektrolift und Tafelflügel für 8 Klassenräume der Regionalen Schule mit Grundschule in Neuburg zu beschaffen.
Als Zuschlagskriterien werden der Preis und etwaige Garantien für die Smartboards festgelegt.
Das Vergabeverfahren wird durch die Vergabestelle des Amtes Neuburg durchgeführt. Die Zuschlagserteilung erfolgt als Geschäft der laufenden Verwaltung mit geringer wirtschaftlicher Bedeutung durch den Bürgermeister. Die Unterzeichnung des Auftrages nimmt der Bürgermeister und sein Stellvertreter vor.
Sachverhalt
Die finanziellen Mittel in Höhe von 28.000,00 € sind für diese Maßnahme im Haushalt 2025 eingeplant. Von der Gesamtsumme sind 14.000,00 € Eigenmittel der Gemeinde und 14.000,00 € Fördermittel. Bei den Fördermitteln handelt es sich um Mittel für Kleinvorhaben, die die Gemeinde Neuburg am 01.07.2024 in Höhe von 28.772,66 € vom Landkreis Nordwestmecklung zugewiesen bekommen hat. Diese Summe muss die Gemeinde 1:1 gegenfinanzieren und den Auftrag bis zum 30.06.2025 auslösen. Ansonsten müssen die Fördermittel zurückgezahlt werden.
Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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28.000,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
14.000,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
X Ja / Nein |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
X Ja / Nein |
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Förderung |
14.000,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
8-21500-08220000 |
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Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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276,5 kB
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