Beschlussvorlage - NBG/591/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hornstorf - im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 19 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Hornstorf I (an der Osttangente)“ in Hornstorf der Gemeinde Hornstorf – VORENTWURF gibt es seitens der Gemeinde Neuburg keine Anregungen und Bedenken.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hornstorf hat am 30.01.2025 die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hornstorf - im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 19 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Hornstorf I (an der Osttangente)“ in Hornstorf beschlossen und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der vorgesehene Änderungsbereich der 11. Änderung des FNP bezieht sich auf den räumlichen Geltungsbereich und den Planungsinhalt des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Hornstorf I (an der Osttangente)“ und beabsichtigt die Flächendarstellung an die tatsächlichen zukünftigen Nutzungen bzw. die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung anzupassen.

Der Änderungsbereich der 11. Änderung umfasst daher zwei im räumlichen und funktionellen Zusammenhang stehende Flächen westlich der Ortslage Hornstorf und erstreckt sich beidseitig entlang der Osttangente als nördliche Zufahrtsstraße der Hansestadt Wismar.

Die Planvorhabendokumente werden zur Einsicht auf der Internetseite des Amtes Neuburg unter https://www.amt-neuburg.de/verwaltung-politik/bekanntmachungen/gemeinde-hornstorf/ sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportal MV unter

https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene zur Verfügung gestellt.

Gemäß des § 4 Abs. 2 BauGB werden Sie als berührte Behörde im Rahmen der förmlichen Behördenunterrichtung am Verfahren beteiligt.

Die Gemeinde bittet Sie um Abgabe einer Stellungnahme zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hornstorf in der Frist innerhalb eines Monats, jedoch spätestens bis einschließlich 17.07.2025.

 

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die Bekanntmachung über die Auslegung sowie die Vorentwurfsunterlagen der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Anlagen in der Zeit vom 16.06.2025 bis zum 17.07.2025 in der Amtsverwaltung des Amtes Neuburg/ Bau und Liegenschaften während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt und sind auf der Internetseite des Amtes Neuburg unter https://www.amt-neuburg.de/verwaltung-politik/bekanntmachungen/gemeinde-hornstorf/ sowie über das Bau- und Planungsportal MV unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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