Beschlussvorlage - NBG/590/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zum Bebauungsplan Nr. 19 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Hornstorf I (an der Osttangente)“ in Hornstorf der Gemeinde Hornstorf -VORENTWURF gibt es seitens der Gemeinde Neuburg keine Anregungen und Bedenken.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hornstorf hat am 30.01.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Hornstorf I (an der Osttangente)“ in Hornstorf beschlossen und für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Planungsziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von regenerativer Energie.

Die Planvorhabendokumente können auf der Internetseite des Amtes Neuburg unter https://www.amt-neuburg.de/verwaltung-politik/bekanntmachungen/gemeinde-hornstorf/ sowie auf dem Bau- und Planungsportal MV unter https://www.bauportal-mv.de/bauportal/ eingesehen werden.

Gemäß des § 4 Abs. 1 BauGB werden Sie als berührte Behörde im Rahmen der frühzeitigen Behördenunterrichtung am Verfahren beteiligt.

 

Die Gemeinde bittet Sie um Abgabe einer Stellungnahme zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 in der Frist innerhalb eines Monats, jedoch spätestens bis einschließlich 17.07.2025.

 

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird die Bekanntmachung über die Auslegung sowie die Vorentwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 19 mit Anlagen in der Zeit vom 16.06.2025 bis zum 17.07.2025 in der Amtsverwaltung des Amtes Neuburg/ Bau und Liegenschaften während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt und sind auf der Internetseite des Amtes Neuburg unter https://www.amt-neuburg.de/verwaltung-politik/bekanntmachungen/gemeinde-hornstorf/ sowie über das Bau- und Planungsportal MV unter der Internetadresse https://www.bauportal-mv.de/bauportal/ einsehbar.

Die öffentliche Auslegung wurde am 28.05.2025 ortsüblich bekannt gemacht.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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