Beschlussvorlage - NBG/581/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 18 “Gewerbegebiet Hornstorf-West”
in Hornstorf -ENTWURF-
hier: Beteiligung als Nachbargemeinde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Juliane Lockowand
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Neuburg
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Neuburg
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Entscheidung
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22.05.2025
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Sachverhalt
- Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (hier: Beteiligung als Nachbargemeinde)
-Frist: 15.06.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeindevertretung der Gemeinde Hornstorf hat am 14.12.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 “Gewerbegebiet Hornstorf-West” in Hornstorf beschlossen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hornstorf hat am 27.03.2025 die Entwurfs- und Offenlegung der Entwurfsunterlagen über den Bebauungsplan Nr. 18 beschlossen.
Planungsziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung eines neuen Feuerwehrgebäudes und einer kommunalen Sporthalle sowie die Ausweisung einer Gewerbefläche für kleinere Handwerks- und Gewerbebetriebe.
Die Planvorhabendokumente werden zur Einsicht auf der Internetseite des Amtes Neuburg unter www.amt-neuburg.de sowie auf der Internetseite des Bau- und Planungsportal MV unter https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene zur Verfügung gestellt.
Gemäß des § 4 Abs. 2 BauGB werden Sie als berührte Behörde im Rahmen der förmlichen Behördenunterrichtung am Verfahren beteiligt.
Die Gemeinde Hornstorf bittet Sie um Abgabe einer Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde Hornstorf spätestens bis einschließlich 15.06.2025.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird die Bekanntmachung über die Auslegung sowie die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 18 mit Anlagen in der Zeit vom 14.05.2025 bis zum 15.06.2025 in der Amtsverwaltung des Amtes Neuburg/ Bau und Liegenschaften während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt und sind auf der Internetseite des Amtes Neuburg unter www.amt-neuburg.de sowie über das Bau- und Planungsportal MV unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene einsehbar.
Anlagen:
Die Entwurfsunterlagen mit Anlagen zum Bebauungsplan Nr. 18 sind über o.g. Links zugänglich
Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
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Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
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Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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4
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(wie Dokument)
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991,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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6
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(wie Dokument)
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4,5 MB
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7
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(wie Dokument)
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708,3 kB
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