Beschlussvorlage - HO/040/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Entwurf der 2. Änderung und Ergänzung der Entwicklungssatzung Nr. 1 „Ortsteil Rüggow“ wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 38/7, 39/3 und 30 in östlicher Ortsrandlage.

 

2. Der Entwurf der Satzungsänderung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hornstorf hat in ihrer Sitzung am 23.05.2019 beschlossen, die Entwicklungssatzung Nr. 1 „OT Rüggow“ zu ändern (2. Änderung und Ergänzung).

Planungsziel ist es, für eine vorhandene Baulandreservefläche im Innenbereich (Änderung) und ein direkt an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil angrenzendes Grundstück (Ergänzung) Baurecht zu schaffen. Die Verfügbarkeit des Grundstückes im Innenbereich resultiert aus der geplanten Neugestaltung der Verkehrsflächen im Ort. Durch den Wegfall der provisorischen Wendeschleife auf dem potenziellen Baugrundstück besteht die Möglichkeit einer baulichen Nachnutzung. Die Schließung der Baulücke soll die städtebauliche Struktur verbessern und zur positiven Gestaltung des Ortsbildes beitragen.

Mit der Einbeziehung des Grundstückes in nordöstlicher Ortsrandlage wird eine ursprüngliche Planungsabsicht der Gemeinde umgesetzt. Das Grundstück liegt am Ende der Dorfstraße und rundet den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gegenüber dem Außenbereich städtebaulich sinnvoll ab.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

Keine

 

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Anlagen

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