Beschlussvorlage - NBG/555/2025-001
Grunddaten
- Betreff:
-
BV: Verschattung Schule Neuburg - Einleitung eines förmlichen Vergabeverfahrens
Los 4: Sonnenschutzverglasung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Abt. II Bau und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Birger Lange
- Einreicher:
- Der Bürgermeister
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Neuburg
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Entscheidung
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20.03.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Neuburg beschließt, für die Baumaßnahme: Verschattung Schule Neuburg ein förmliches Vergabeverfahren durchzuführen. Als Vergabeart wird entsprechend des Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VGMinArbVO M-V) eine freihändige Vergabe für das Los 4: Sonnenschutzverglasung festgelegt, da der geschätzte Auftragswert 200.000 € ohne Umsatzsteuer nicht übersteigt.
Als einziges Zuschlagskriterium wird mit 100% der Preis festgelegt.
Das Vergabeverfahren wird durch die Vergabestelle des Amtes Neuburg durchgeführt. Die Zuschlagserteilung für die einzelnen Lose erfolgt als Geschäft der laufenden Verwaltung mit geringer wirtschaftlicher Bedeutung durch den Bürgermeister. Die Unterzeichnung der Aufträge nimmt der Bürgermeister und sein Stellvertreter vor.
Sachverhalt
Im Vergabeverfahren der Lose 1 bis 3 für das Vorhaben der Verschattung der Regionalen Schule mit Grundschule in Neuburg konnten folgende für die Gemeinde finanziell vorteilhafte Ergebnisse erzielt werden:
Los 1: Elektroarbeiten ca. 14.000 EUR
Los 2: Gerüstbau ca. 10.000 EUR
Los 3: Verschattungsanlage ca. 146.000 EUR
Dadurch könnten die freigewordenen Fördermittel sinnvoll für die Maßnahmenerweiterung „Ausstattung der Fenster in allen Fluren mit einer Sonnenschutzverglasung“ eingesetzt werden.
Die Kostenschätzung für das Los 4: Sonnenschutzverglasung beträgt ca. 60.000 EUR.
Die Förderung beträgt 75 %.
Die Gemeinde Neuburg wird dazu einen Antrag auf Erweiterung der Maßnahme bei der Bewilligungsbehörde stellen. Die Bewilligungsbehörde hat bereits mündlich eine positive Inaussichtstellung signalisiert.
Die Fördermaßnahme ist zwingend bis zum 30.07.2025 abzuschließen.
Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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60.000,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
15.000,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
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Förderung |
45.000,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
8 21500 096002 M |
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Beiträge |
00,00 € |
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