Beschlussvorlage - HO/529/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zum Bauantrag zur Errichtung eines Werbepylons auf einer Teilfläche aus Flurstück 37/6 der Flur 2, Gemarkung Hornstorf wird das Einvernehmen erteilt.

 

Zum Antrag auf Befreiung von der Festsetzung der Höhe des Werbepylons von zulässigen 12,00m auf nun beantragte 20,00m auf dem o.g. Grundstück wird das Einvernehmen versagt.

Es kann hierbei nicht mehr von einer geringfügigen Überschreitung der zulässigen Höhe für Werbeanlagen die Rede sein! Um die Höhe von 20,00m zuzulassen, müsste die Gemeinde Hornstorf einer zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 zustimmen und die maximale Höhe von Werbeanlagen erhöhen.

 

Der Antrag auf Befreiung und eine Visualisierung zur geplanten Höhe des Werbepylons vom AK A20/A14 kommend in Richtung OT Hornstorf ist als Anlage angefügt.

 

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Sachverhalt

-siehe auch § 31 BauGB Ausnahmen und Befreiungen

-Frist: 13.04. + Nachforderung Visualisierung neue Frist: 24.04.2025

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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