Beschlussvorlage - HO/528/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49/97 „Wohngebiet Schweriner Straße / Westfriedhof der Hansestadt Wismar (Entwurf v. 14.11.2024) gibt es seitens der Gemeinde Hornstorf keine Anregungen und Bedenken.

 

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Sachverhalt

-Beteiligung als Nachbargemeinde

-Frist: 28.03.2025

 

Bauleitplanung der Hansestadt Wismar

Bebauungsplan Nr. 49/97, 1. Änderung „Wohngebiet Schweriner Straße / Westfriedhof“

Benachrichtigung der nach § 4 (2) BauGB Beteiligten über die Veröffentlichung der Planung im Internet in Verbindung mit der öffentlichen Auslegung im Bauamt gemäß § 3 (2) BauGB

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit benachrichtigen wir Sie gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung der oben genannten Bauleitplanung in der Zeit vom 25.02.2025 bis einschließlich 28.03.2025 (siehe Anlage – Amtliche Bekanntmachung).

 

Die Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsunterlagen sind über die Internetseiten der Hansestadt Wismar unter der Adresse: https://www.wismar.de/Bürger/Aktuelles/Öffentlichkeitsbeteiligung/ sowie über das Landesportal M-V https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene zugänglich.

Zusätzlich liegen diese Unterlagen im Bauamt der Hansestadt Wismar, Kopenhagener Straße 1 während der Öffnungszeiten aus.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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