Informationsvorlage - NBG/565/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch den Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg als Gemeindeprüfungsamt wurde in der Gemeinde Neuburg gemäß § 4 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 bis 3 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V (KPG M-V) in der Zeit vom 04.03.2024 bis zum 20.02.2025 eine überörtliche Prüfung der Haushaltsjahre 2020 bis 2023 durchgeführt.

Das Prüfungsergebnis ist gemäß § 10 Abs. 2 KPG M-V der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu geben.

 

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Anlagen

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