Beschlussvorlage - HO/514/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hornstorf beschließt:

1. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Hornstorf I (an der Osttangente)“ in Hornstorf.

Geplant ist die Errichtung und der Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von regenerativer Energie.

Der Plangebietsgeltungsbereich umfasst zwei im räumlichen und funktionellen Zusammenhang stehende Flächen westlich der Ortslage Hornstorf und erstreckt sich beidseitig entlang der Osttangente als nördliche Zufahrtsstraße der Hansestadt Wismar.

Die Teilflächen umfassen in der Gemarkung Hornstorf, Flur 2 die Flurstücke 6/2 (teilweise), 68/4, 69/9, 69/10, 69/5, 70/3, 71, und 72. Die Teilflächen haben zusammengefasst eine Größe von ca. 25 Hektar und werden derzeit landwirtschaftlich genutzt.

Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung und Betreibung eines Solarparks in der Gemeinde Hornstorf.

Der räumliche Geltungsbereich ist auf dem Übersichtsplan dargestellt.

 

2. die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

 

3. der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hornstorf hat in Ihrer Sitzung am 19.12.2024 den Grundsatzbeschluss (Beschluss-Nr. HO/509/2024) über die Zustimmung zum Antrag der Sonnenstrom Hornstorf GmbH & Co. KG auf Einleitung von öffentlichen Bauleitplanverfahren zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hornstorf auf dem Gebiet der Gemeinde Hornstorf gefasst.

Der Antragsteller verpflichtet sich zur Übernahme aller Planungskosten und wird diese in einem städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde verbindlich im Vorfeld vereinbaren.

Die Berechnung der Bodenwertigkeit der betroffenen Flurstücke im Plangebiet hat einen Wert von 34,71 Bodenpunkten im Durchschnitt ergeben und weist somit eine verminderte Bodenqualität auf. Derzeit ist der ökologische Wert der Ackerfläche als sehr gering einzustufen. Der „Sonnenstrom-Solarpark" wird sich positiv auf das regionale Ökosystem auswirken. Die Belegung der Module ist so geplant, dass zwischen den Modultischen ausreichend Sonneneinstrahlung gegeben ist. Dadurch ergeben sich positive ökologische und hydrologische Auswirkungen.

Die Flächen können nach der PV-Nutzung wieder landwirtschaftlich genutzt werden. Im Bebauungsplan kann die PV-Nutzung in Anwendung von § 9 Abs. 2 BauGB als zeitlich konkret begrenzte Zwischennutzung festgesetzt werden. Als Folgenutzung wird dann die landwirtschaftliche Nutzung festgesetzt.

 

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Sachverhalt

Der Gemeinde Hornstorf entstehen keine Kosten für dieses Projekt. Die Gemeinde schließt einen städtebaulichen Vertrag mit der Vorhabenträgerin.

Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich darin zur Übernahme sämtlicher Planungskosten für das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 19 „Freiflächenphotovoltaikanlage Hornstorf I“ sowie der parallelen 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hornstorf.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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