Beschlussvorlage - HO/511/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauantrag: Umbau und Modernisierung Verkaufsstätte, Abtrennung separater Fachmarkt + Antrag auf Abweichung von Festsetzung B-Plan Nr. 1 "Gewerbegebiet Kritzow" hier: Widerspruch gegen die Ablehnung des Bauantrages vom 17.07.2023 AZ: 30798-23-04, Gemarkung Rüggow, Flur 1, Flurstück 12/32
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Juliane Lockowand
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Hornstorf
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hornstorf
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Entscheidung
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30.01.2025
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Beschlussvorschlag
Zum Bauantrag – Umbau und Modernisierung Verkaufsstätte, Abtrennung separater Fachmarkt (+ Antrag auf Abweichung von der Festsetzung des B-Planes Nr. 1 „Gewerbegebiet Kritzow“) hier: Widerspruch gegen die Ablehnung des Bauantrages vom 17.07.2023, AZ: 30798-23-04 auf dem Flurstück 12/32 der Flur 1, Gemarkung Rüggow -wird das Einvernehmen erteilt.
Zum Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des B-Planes Nr. 1 „Gewerbegebiet Kritzow“ zum o.g. Bauantrag auf dem Flurstück 12/32 der Flur 1, Gemarkung Rüggow wird das Einvernehmen erteilt. (Aktuell ist der ehem. Blumenladen (Container) innerhalb der Abstandsflächen nicht mehr vorhanden. Die Befreiung ist zum jetzigen Zeitpunkt somit nicht notwendig. Sollte sich jedoch ein neuer Blumenladen o.ä. an dem Standort ansiedeln, so ist dies berücksichtigt worden.
Die Gemeinde Hornstorf unterstützt ausdrücklich das geplante Bauvorhaben und stimmt der Berechnung der Verkaufsflächen der Antragstellerin zu.
Sachverhalt
Frist: 13.03.2025
Hier: Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid zum Bauantrag
-innerhalb B-Plan Nr. 1 „Gewerbegebiet Kritzow“ (Ursprungsplan)
Sachverhalt:
Gegenstand des Vorhabens sind der Umbau sowie eine Nutzungsänderung des Getränkemarktbereiches des ehem. Real-Marktes (heute Kaufland) in einen WOOLWORTH-Markt. Die Erteilung der Baugenehmigung ist mit Bescheid vom 17.07.2023 abgelehnt worden. Es gibt unterschiedliche Auffassungen zur zulässigen Verkaufsflächenanrechnung und somit der Zulässigkeit des Vorhabens.
Gegen diesen Ablehnungsbescheid erhob die Antragstellerin Widerspruch. Vor dem Hintergrund, dass aktuell keine Lösung der Problematik im Rahmen des Widerspruchsverfahrens erkennbar ist, beabsichtigt die Antragstellerin im Nachgang des Widerspruchsverfahrens die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Ablehnungsbescheides gerichtlich prüfen zu lassen.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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5
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(wie Dokument)
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536,6 kB
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