Beschlussvorlage - NBG/557/2025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Schulsozialarbeit mit dem DRK.
  2. Die Verwaltungskosten sollen, wie in der zum 31.12.2024 gekündigten Kooperationsvereinbarung, maximal 6% betragen.
  3. Der Sachkostenanteil der Gemeinde soll maximal 2.000 € jährlich betragen.
  4. Die Gemeindevertretung ermächtigt den Bürgermeister und seine Stellvertreter die weiteren Verhandlungen mit dem DRK zu führen und die Kooperationsvereinbarung abzuschließen.
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Sachverhalt

Die Kooperationsvereinbarung mit dem Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Nordwestmecklenburg e.V. zur Schulsozialarbeit an der Schule „Am Rietberg“ wurde zum 31.12.2024 durch die Gemeinde gekündigt.

Das im Anschluss an die Kündigung durchgeführte Interessenbekundungsverfahren verlief ergebnislos, da kein Träger ein Interesse bekundet hat.

Anfang 2025 hat das DRK signalisiert, dass seinerseits ein Interesse daran besteht, erneut eine Kooperationsvereinbarung mit der Gemeinde abzuschließen.

 

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