Beschlussvorlage - BL/466/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die durch die Gemeindevertretung am 17.10.2024 beschlossene Hauptsatzung wird nach Abschluss des Anzeigeverfahrens wie folgt geändert:

In § 5 Absatz 10 erhalten die Regelungen zu den Vertretern der Ausschussvorsitzenden folgende Fassung:

Für den/ die Ausschussvorsitzende/n werden jeweils zwei Stellvertreter/innen, die sie oder ihn vertreten, gewählt.

 

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Sachverhalt

Im Anzeigeverfahren machte die untere Rechtsaufsichtsbehörde eine Rechtsverletzung geltend. Gemäß § 36 Abs. 4 S.2 KV M-V werden die stellvertretenden Ausschussvorsitzenden gewählt und nicht benannt. Das Wort "benannt" ist daher durch das Wort "gewählt" zu ersetzen. Auch die Wahl nur einer Person scheidet aus.

 

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Anlagen

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