Beschlussvorlage - HO/403/2023-001
Grunddaten
- Betreff:
-
B-Plan 10 in Hornstorf: Öffentlich - rechtlicher Vertrag
Ergänzung über Maßnahmen am Gagzower Graben, KGNW-2100, Station 0+000 bis 4+967
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Abt. II Bau und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Daniel Seyfarth
- Einreicher:
- Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Hornstorf
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Entscheidung
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14.11.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung stimmt dem Entwurf der Ergänzung zum Öffentlich – rechtlichen Vertrag über Maßnahmen am Gagzower Graben, KGNW-2200, Station 4+959 bis Station 9+000 zwischen der Gemeinde Hornstorf und dem Wasser- und Bodenverband Wallensteingraben-Küste (siehe Anlage) zur Schaffung „naturnahen Gewässerausbau zur Herstellung des guten ökologischen Potenzials im Zuge der Entwicklung des Interkommunalen Großgewerbe- und Industriestandort Wismar-Hornstorf, auf dem Gebiet der Gemeinde Hornstorf zu.
Sachverhalt
Die Erschließung des Interkommunalen Großgewerbe- und Industriestandort Wismar-Hornstorf, auf dem Gebiet Hornstorf verursacht einen erhöhten Anfall an Abwasser, was zu einer Erweiterung der Kläranlage Hornstorf führt. Die hier vorliegende Ergänzung bezieht sich auf die Erweiterung der Kläranlage Hornstorf von 6.000 EW auf 9.000 EW. Die Maßnahmen gemäß Wasserrecht (unter Wasserbehörde des LK NWM) für die Erweiterung der Kläranlage Hornstorf von 6.000 EW auf 9.000 EW befinden sich sowohl auf dem Gebiet der Gemeinde Hornstorf als auch der Gemeinde Krusenhagen.
Die Gemeinde Hornstorf ist zum Ausbau der Gewässer zweiter Ordnung im Gemeindegebiet gesetzlich verpflichtet, wozu auch der Gagzower Graben gehört. Die Gemeinde Hornstorf ist ein gesetzliches Mitglied des WBV.
Im vorliegenden Ergänzungsentwurf wird geregelt, dass die Gemeinde Hornstorf den WBV in Anspruch nimmt für sämtliche Aufgaben zur Erfüllung des Gewässerausbaus (Ausschreibung und Vergabe für Planungsleistungen und Bauausführung inkl. Bauüberwachung und Gewährleistung). Der Ergänzungsentwurf regelt auch, dass die Gemeinde Hornstorf Maßnahmen gemäß Wasserrecht auf dem Gebiet der Gemeinde Krusenhagen durchführt.
Die Kosten des Vorhabens werden mit 1.332.000 € beziffert.
Die Kosten der Leistungsphasen 1-4 werden zu 90 % durch Fördermittel WRR und zu 10 % durch die Gemeinde Hornstorf getragen, hier 5.000 €
Die Kosten der Leistungphasen 5-8 inkl. Bauausführung, Bauüberwachung und Gewährleistung werden zu 100 % durch die Gemeinde Hornstorf getragen, hier 1.281.000 €.
Die Maßnahme ist Teil der geförderten Erschließung des B-Plan Nr. 10 der Gemeinde Hornstorf gemäß GRWI. Ausgehend von der beantragten Förderquote von 90 % beträgt der Eigenanteil der Gemeinde für Lph 5-8 inkl. BÜ, Bauausführung und Gewährleistung 128.100 €.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
1.332.000,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
133.100,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
1.198.900,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
6/54100.09600300 M6 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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169,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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231,8 kB
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