Beschlussvorlage - NBG/548/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die durch die Gemeindevertretung am 25.09.2024 beschlossene Hauptsatzung wird nach Abschluss des Anzeigeverfahrens wie folgt geändert:

§ 5 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Dem Haupt- und Finanzausschuss gehören neben dem Bürgermeister vier Gemeindevertreter/innen an.

In § 5 Absatz 10 erhalten die Regelungen zu den Vertretern der Ausschussvorsitzenden folgende Fassung::

Für die/den Ausschussvorsitzende/n werden zwei Personen, die sie oder ihn vertreten, gewählt.

 

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Sachverhalt

Im Anzeigeverfahren machte die untere Rechtsaufsichtsbehörde zwei Rechtsverletzungen geltend. 

1.) Gemäß § 35 Abs. 1 S. 5 KV M-V ist der Bürgermeister vorsitzendes Mitglied des Hauptausschusses. Weitere geborene Mitglieder sind nach § 35 KV M-V nicht vorgesehen. Gem. § 35 Abs. 2 S. 3, 4 KV M-V bestimmt die Hauptsatzung, wie viele Mitglieder der Hauptausschuss hat und ob stellvertretende Mitglieder zu bestimmen sind. Die Besetzung erfolgt nach dem Zuteilungs- und Benennungsverfahren.

2.) Gemäß § 36 Abs. 4 S.2 KV M-V werden die stellvertretenden Ausschussvorsitzenden gewählt und nicht benannt. Das Wort "benannt" ist daher durch das Wort "gewählt" zu ersetzten.  

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Anlagen

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