Beschlussvorlage - BL/457/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Blowatz stimmt der Beantragung einer Sonderbedarfszuweisung für den Bau einer Fahrzeughalle mit 2 Stellplätzen auf dem Flurstück 16/7 der Gemarkung Blowatz, Flur 1 und den Umbau des bestehenden Feuerwehr-Gerätehauses zu.

Der Grundsatzbeschluss BL/407/2024 vom 14.03.2024 zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses wird aufgehoben.

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Sachverhalt

Die Höchstförderung beträgt für Anbau max. 500.000,00 EUR pro benötigtem Stellplatz (nachzuweisen lt. Brandschutzbedarfsplan). Bei einer Förderquote von 65% (Rubikon ORANGE) und geschätzten Bau- und Umbaukosten in Höhe von 500.000,00 EUR (ohne Außenanlagen und Planungsleistungen), entspricht das einer maximalen Förderung von 325.000,00 EUR.

Der Antrag ist bis 30.10.2024 beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung einzureichen.

Die finanziellen Mittel sind in den Doppelhaushalt 2025/2026 einzustellen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

500.000,00 €

  00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

175.000,00 EUR

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

325.000,00 EUR

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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