Beschlussvorlage - BL/454/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Blowatz beschließt nach § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung Mecklenburg – Vorpommern die Annahme und Verwendung folgender Spenden:

 

Gernot Hartwig, Wodorf 1, 23974 Blowatz OT Wodorf – 150,00 €

E.DIS Netz GmbH, Am Stellwerk 12, 18233 Neubukow – 250,00 €

Firma Tuinier Hofman, 250,00 €

Firma Jensema, 100,00 €

Mario Filipiak, 100,00 €

 

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Sachverhalt

 

Die Firmen und Privatpersonen haben Geldspenden in Höhe von 850,00 € für die Durchführung des Ziegenfestes 2024 in Robertsdorf zur Verfügung gestellt.

 

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Anlagen

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