Beschlussvorlage - NBG/526/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zum Kreienbarg“ in Hornstorf (Entwurf vom 14.05.2024) gibt es seitens der Gemeinde Neuburg keine Anregungen und Bedenken.

 

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Sachverhalt

Frist: 30.08.2024

-Beteiligung als Nachbargemeinde gemäß § 2 (2) BauGB am Aufstellungsverfahren

 

Hinweise zur Planung:

Der Änderungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 innerhalb des Plangebiets umfasst eine Fläche von ca. 800 m², teilweise gelegen auf den Flurstücken 3/28 und 3/30, Flur 4, Gemarkung Hornstorf und stellt sich als östliche Erweiterung der Baugrenze innerhalb des Allgemeinen Wohngebiets WA 1 dar.

Auf dem Flurstück 3/2 und 3/30, Flur 4 der Gemarkung Hornstorf befindet sich mit der Hausnummer Bergstraße 1 ein Einfamilienhaus mit Nebenanlagen für einen Haushalt/eine Familie. Die Kinder dieser Familie möchten die Möglichkeit nutzen in die direkte Nachbarschaft ihrer Eltern zu ziehen, um zum einen, für sich in Hornstorf einen eigenen Lebensmittelpunkt zu schaffen und zum anderen, um für die Eltern „vor Ort da zu sein“. Das östlich angrenzende Flurstück 3/28 stellt daher den am geeignetsten Standort innerhalb des Gemeindegebiets Hornstorf dar. Die Kinder sind gewillt auf diesem Flurstück ihr Einfamilienhaus zu errichten. Die Erweiterung der Baugrenze auf Flächen, teilweise gelegen auf den Flurstücken 3/28 und 3/30, Flur 4, Gemarkung Hornstorf ist die sinnvolle Konsequenz aus dem Baugesuch der Kinder.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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