Beschlussvorlage - HO/478/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Hornstorf beschließt, auf dem im Eigentum der Gemeinde stehenden Grundstück: Gemarkung Kritzow, Flur 1, Flurstück 37/9 (Grevenbarg, Gewerbegebiet Kritzow), die Errichtung einer Obdachlosenunterkunft für das Amt Neuburg zu gestatten.

 
 

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Sachverhalt

Das Amt Neuburg ist nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg - Vorpommern für die Gefahrenabwehr und damit für die Unterbringung von gefährdeten Personen zuständig.

In den letzten Jahren bestand keine Notwendigkeit für die Bereitstellung einer entsprechenden Unterkunft, da diese Personen in den Unterkünften der Hansestadt Wismar / Landkreis NWM untergebracht werden konnten.Dieser ist aktuell leider nicht mehr möglich.

Nach umfassender Recherche konnte ein passendes Grundstück im Gewerbegebiet Kritzow "gefunden" werden.

Auf dem Grundstück würden Container für max. 2 Personen errichtet werden.

Die Vertragsmodalitäten zwischen dem Amt Neuburg und der Gemeinde Hornstorf werden in einem späteren Beschluss gefasst.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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