Beschlussvorlage - HO/478/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss - Errichtung einer Obdachlosenunterkunft für den Amtsbereich Neuburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Abt. II Bau und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Birger Lange
- Einreicher:
- Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Hornstorf
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Entscheidung
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06.06.2024
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Sachverhalt
Das Amt Neuburg ist nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg - Vorpommern für die Gefahrenabwehr und damit für die Unterbringung von gefährdeten Personen zuständig.
In den letzten Jahren bestand keine Notwendigkeit für die Bereitstellung einer entsprechenden Unterkunft, da diese Personen in den Unterkünften der Hansestadt Wismar / Landkreis NWM untergebracht werden konnten.Dieser ist aktuell leider nicht mehr möglich.
Nach umfassender Recherche konnte ein passendes Grundstück im Gewerbegebiet Kritzow "gefunden" werden.
Auf dem Grundstück würden Container für max. 2 Personen errichtet werden.
Die Vertragsmodalitäten zwischen dem Amt Neuburg und der Gemeinde Hornstorf werden in einem späteren Beschluss gefasst.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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490,9 kB
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