Beratungsvorlage - BOI/038/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung berät über die genauen Details der Straßenreinigung auf Grund der Vorbereitung einer Straßenreinigungssatzung. Zu klären ist, in welchem Zeitraum und wie oft gereinigt werden soll. Ebenso muss entschieden werden, ob dies nur bestimmte Straßen oder alle Straßen, noch dazu die gesamte Straßenfläche oder nur der Kantstein, betrifft. Weiter muss darüber beraten werden, in welcher Form die Kosten getragen werden.

Der Beschluss 207-25/18 aus der GVS am 05.09.2018 und die Luftbilder befinden sich im Anhang. Rückwirkend zum 01.01.2019 ist der Erlass einer Satzung nicht mehr möglich.

 

 

 

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Anlagen

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