Beschlussvorlage - HO/019/2019
Grunddaten
- Betreff:
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formlose Bauvoranfrage - Errichtung eines Einfamilienhauses (Blockbohlenhaus), Gemarkung Hornstorf, Flur 1, FlSt. 73/2
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Juliane Lockowand
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Hornstorf
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Anhörung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hornstorf
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Entscheidung
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19.09.2019
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Beschlussvorschlag
Zur formlosen Bauvoranfrage - Errichtung eines Einfamilienhauses in Form eines Blockbohlenhauses auf dem Flurstück,73/2, der Flur 1, Gemarkung Hornstorf wird zum Bauvorhaben und somit einer Befreiung von der Festsetzung der Abrundungssatzung Nr. 1 "OT Rohlstorf", dass Holzhäuser nicht zulässig sind, wird das Einvernehmen erteilt.
Sachverhalt
Der Bauausschuss hat sich mehrheitlich für die Zustimmung zum o.g. Bauvorhaben und somit für die Befreiung von der Festsetzung (Holzhäuser sind nicht zulässig) ausgesprochen.
Die formlose Bauvoranfrage dient erst einmal nur der "groben Einschätzung", ob die Gemeinde Hornstorf diesem Bauvorhaben zustimmen würde.
Der Bauherr muss grundsätzlich die Bauvoranfrage beim Landkreis Nordwestmecklenburg Untere Bauaufsichtsbehörde stellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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