Beschlussvorlage - HO/019/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zur formlosen Bauvoranfrage - Errichtung eines Einfamilienhauses in Form eines Blockbohlenhauses auf dem Flurstück,73/2, der Flur 1, Gemarkung Hornstorf wird zum Bauvorhaben und somit einer Befreiung von der Festsetzung der Abrundungssatzung Nr. 1 "OT Rohlstorf", dass Holzhäuser nicht zulässig sind, wird das Einvernehmen erteilt.

 

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Sachverhalt

Der Bauausschuss hat sich mehrheitlich für die Zustimmung zum o.g. Bauvorhaben und somit für die Befreiung von der Festsetzung (Holzhäuser sind nicht zulässig) ausgesprochen.

Die formlose Bauvoranfrage dient erst einmal nur der "groben Einschätzung", ob die Gemeinde Hornstorf diesem Bauvorhaben zustimmen würde.

Der Bauherr muss grundsätzlich die Bauvoranfrage beim Landkreis Nordwestmecklenburg Untere Bauaufsichtsbehörde stellen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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