Beschlussvorlage - BL/409/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Gewährung von Aufwands- und Verdienstausfallentschädigungen für die ehrenamtlich Tätigen in der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Blowatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Abt. III Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Steffi Guthardt
- Einreicher:
- Der Bürgermeiser
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Blowatz
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Entscheidung
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14.03.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertetung der Gemeinde Blowatz beschließt den Erlass der Satzung über die Gewährung von Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Blowatz. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blowatz beschließt weiterhin die überplanmäßigen Ausgaben durch die unvorhergesehene Erhöhung der Aufwandsentschädigung. Die notwendigen Mittel werden in den Nachtragshaushalt eingestellt.
Sachverhalt
Das Land M-V hat eine neue Feuerwehrentschädigungsverordnung erlassen, welche am 01. Januar 2024 in Kraft getreten ist. In dieser sind unter anderem die Höchstsätze der monatlich zu zahlenden Aufwandsentschädigung für Funktionsträger (wie z. B. Wehrführer, Stellvertreter, Personen mit besonderen Aufgaben) angepasst worden.
Über die tatsächlich monatlich zu zahlende Aufwandsentschädigung beschließt die jeweilige Dienstbehörde, in diesem Fall die Gemeindevertetung der Gemeinde Blowatz, nach Abwägung und unter Beachtung der Größe des Gemeindegebiets, Größe der Feuerwehr und einsatztaktische Besonderheiten des Zustängikeitsbereiches der Feuerwehr (ELW Amt) selbst.
Den Gemeinderverterterinnen und Gemeindevertretern liegt ein Satzungsentwurf vor, der die zu zahlenden Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung regelt und die Feuerwehrmitglieder in Anerkennung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit für ihren Dienst entschädigt.
Aufgrund des Doppelhaushaltes stehen die Mittel nur teilweise im Haushaltsjahr zur Verfügung. Die derzeit nicht gedeckten Mittel müssen überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
8.544,00 € |
8.544,00 € |
8.544,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
8.544,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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204,2 kB
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