Beschlussvorlage - BL/407/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Blowatz beschließt grundsätzlich den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Blowatz auf dem gemeindeeigenen Flurstück 33/2, der Flur 1 in der Gemarkung Blowatz.

 

 

 

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Sachverhalt

Für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses können Fördermittel nach der Sonderbedarfszuweisung beantragt werden. Pro Stellplatz werden, bei Abnahme eines vorgefertigten Mustergerätehauses des Landes M-V, 600.000,00 EUR gefördert. Die Baukosten sind aktuell nicht bekannt.

 

Um die Planung voranzutreiben und entsprechende Fördermittel zu beantragen, ist es zwingend notwendig, eine grundsätzliche Entscheidung zu treffen. Die aufzubringenden finanziellen Mittel für die Gemeinde sind bei der Entscheidung zu berücksichtigen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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