Beschlussvorlage - BL/398/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 "Ortslage Wangern" der Gemeinde Ostseebad Insel Poel (erneuter Entwurf v. 22.01.2024)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Juliane Lockowand
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Blowatz
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Blowatz
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Entscheidung
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14.03.2024
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Sachverhalt
- Frist: 07.03.2024 (Verlängerung bis 19.03.2024 per e-Mail beantragt)
- Aufforderung zur Stellungnahme im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB und Information über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
-> hier Beteiligung als Nachbargemeinde
Anlass und Ziel der Planaufstellung:
Mit der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 verfolgt die Gemeinde das Ziel, weitere Wohnbauflächen planungsrechtlich vorzubereiten. Daneben beabsichtigt die Gemeinde mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 die zulässige Art der baulichen Nutzung zu konkretisieren und die Ortslage Wangern als Wohnstandort zu sichern. Die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO werden mit Ausnahme von untergeordneten Ferienwohnungen für unzulässig erklärt.
Der südliche Bereich des Plangebietes soll eine städtebauliche Arrondierung erfahren. Ziel ist es, durch die Umwidmung der privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Hausgarten“ in ein Allgemeines Wohngebiet ein weiteres Baugrundstück in der Ortslage Wangern zu erschließen. Aufgrund der baulichen Prägung der nördlich sowie östlich angrenzenden Grundstücke und der bereits vorhandenen Erschließung eignet sich das Grundstück für eine bauliche Entwicklung.
Neben der Interessensbekundung der südlichen Arrondierungsfläche beabsichtigt ein privater Investor, das nordwestliche Baugrundstück zu entwickeln. Geplant ist die Errichtung von mehrgeschossigem, dem städtebaulichen Umfeld entsprechenden Miet-wohnraum. Die Gemeinde Ostseebad Insel Poel begrüßt die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum in der Ortslage Wangern. Zudem möchte die Gemeinde mit differenzierten Wohnraumangeboten unterschiedlichen Interessengruppen Wohnraum zur Verfügung stellen. Aufgrund des konkreten Nutzungskonzeptes für das geplante Vorhaben ist eine Anpassung der zulässigen Art sowie Maß der baulichen Nutzung notwendig.
Das Plangebiet der 2. Änderung des Bebauungsplanes wird im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche sowie als Grünfläche dargestellt. Um dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen, wird der Flächennutzungsplan mit der 6. Änderung angepasst. Zukünftig wird die südliche Grünfläche als Wohnbaufläche dargestellt.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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230,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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12,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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4
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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