Beschlussvorlage - HO/453/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hornstorf beschließt den Erlass der Satzung über die Gewährung von Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hornstorf.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hornstorf  beschließt weiterhin die überplanmäßigen Ausgaben durch die unvorhergesehene Erhöhung der Aufwandsentschädigungen. Die notwendigen Mittel werden in den Nachtragshaushalt eingestellt.  

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Sachverhalt

Das Land M-V hat eine neue Feuerwehrentschädigungsverordnung erlassen, welche am 01. Januar 2024 in Kraft getreten ist. In dieser sind  unter anderem die Höchstsätze der monatlich zu zahlenden Aufwandsentschädigung für Funktionsträger (z. B. Wehrführer, Stellvertreter, Personen mit besonderen Aufgaben) angepasst worden. 

Über die tatsächlich monatlich zu zahlende Aufwandsentschädigung beschließt die jeweiligen Dienstbehörde, in diesem Fall die Gemeindevertretung der Gemeinde Hornstorf, selbst. 

Den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern liegt ein Satzungsentwurf vor, der die zu zahlenden Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung regelt und die Feuerwehrmitglieder in Anerkennung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit für ihren Dienst entschädigt. 

Aufgrund des Doppelhaushaltes stehen die Mittel nur teilweise im Haushalt zur Verfügung. Die derzeit nicht gedeckten Mittel müssen überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

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Finanz. Auswirkung

 

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

7.944,00 €

7.944,00 €

7.944,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

7.944,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja 

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja 

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

6/12605.5019-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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