Beratungsvorlage - BL/391/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bitte beraten, ob die Hebesatzsatzung mit den neuen nivellierten Hebesätzen als Beschlussvorschlag für die GVS vorbereitet werden soll.

Im Orientierungserlass des Innenministeriums M-V für das Haushaltsjahr 2024 wurden folgende Nivellierungshebesätze festgelegt:

 

Grundsteuer A: 338 % (Erhöhung um ca. 2.156,52 € / Vorjahr 323 %)

Grundsteuer B: 438 % (Erhöhung um ca. 2.752,82 € / Vorjahr 427 %)

Gewerbesteuer: 390 % (Erhöhung um ca. 3.485,71 € / Vorjahr 381 %)

 

Für die Berechnung der Zuweisung und Umlagegrundlagen werden die jeweiligen Steuermessbeträge multipliziert mit den nivellierten Hebesätzen zugrunde gelegt. Sofern Gemeinden von diesen Hebesätzen nach unten abweichen, entstehen im Haushalt Mindereinnahmen bzw. Mehrausgaben. Auch für die Bewilligung von Fördermitteln und Sonderbedarfszuweisungen ist die Erhebung der Steuern auf der Grundlage der nivellierten Hebesätze eine Voraussetzung.

Die vorbenannten Hebesätze werden rückwirkend zum 01.01.2024 wirksam. Desweiteren wird die Hebesatzsatzung gemäß Mitteilung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V vom 19.12.2023 zum 31.12.2024 unwirksam.

Ich verweise auf die im Anhang befindlichen haushaltsrechtlichen Hinweise zur Erhebung und Festsetzung der Grundsteuer ab dem Haushaltsjahr 2025.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

8.395,05 €

00,00 €

00,00 €

8.395,05 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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