Beschlussvorlage - BL/388/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ostseebad Insel Poel (Vorentwurf vom 01.12.2023) gibt es seitens der Gemeinde Blowatz keine Anregungen und Bedenken.

 

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Sachverhalt

Frist: 05.02.2024

-Aufforderung zur Stellungnahme im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und Information über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren mit der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 40, 42, 43 und 44.

 

Mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgt die Gemeinde das Ziel, die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der nächsten Jahre darzustellen und planungsrechtlich vorzubereiten. Die Änderung umfasst dabei 5 Änderungsbereiche in den Ortslagen Timmendorf Strand, Oertzenhof, Fährdorf, Gollwitz und Wangern.

Erforderliche städtebauliche Entwicklung:

- die Nutzungen als Ferienwohnung in den Ortslagen Gollwitz und Malchow soll reguliert werden. Die Umwidmung von Dauerwohnnutzungen zu Ferienwohnungen soll unterbunden werden, damit Wohnraum für die Bewohner der Gemeinde erhalten bleibt.

- auf die steigende Nachfrage nach Wohnmobilstellplätzen soll reagiert werden, indem zusätzlich Wohnmobilstellplätze bereitgestellt werden.

- in den Ortslagen Oertzenhof und Wangern wird zusätzlicher Wohnraum bereitgestellt.

- der Rastplatz Fährdorf soll durch eine gastronomische Einrichtung (Imbiss) in seiner Funktion aufgewertet werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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