Beschlussvorlage - HO/435/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 9. Änderung FNP - Umwandlung von Fläche für die Landwirtschaft in „Sondergebiet Feuerwehr und Sporthalle“ und Gewerbliche Baufläche (Beschluss HO/223/2021)
und
Aufstellungsbeschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hornstorf - Umwandlung von Fläche für die Landwirtschaft in Gewerbliche Baufläche
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Juliane Lockowand
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Hornstorf
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Entscheidung
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14.12.2023
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Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hornstorf beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hornstorf vom 24.06.2021 zur Umwandlung der landwirtschaftlichen Fläche in eine gewerbliche Baufläche und eine Sondergebietsfläche (Beschluss HO/223/2021).
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hornstorf beschließt, den Flächennutzungsplan wie folgt zu ändern (9. Änderung):
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Hornstorf-West“ wird der Flächennutzungsplan wie folgt geändert:
Umwandlung von Fläche für die Landwirtschaft in "Gewerbliche Baufläche" gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO
Das Plangebiet ist im Übersichtsplan gekennzeichnet und umfasst eine Fläche von ca. 2,7 ha.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die Kreisstraße NWM 34 – der Hauptstraße
im Osten: durch die Kreisstraße NWM 35 - den Rüggower Weg, bzw. dessen Zufahrt
im Süden: durch die Bahnanlagen
im Westen: durch die Osttangente
- Der Vorentwurf der Planung ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen.
- In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung:
Am 24.06.2021 hat die Gemeindevertretung die 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Hornstorf beschlossen. Auf einer Fläche von ca. 1,7 ha, die wie folgt begrenzt wird
im Norden: durch die Hauptstraße- Kreisstraße K 34
im Osten: durch die Zufahrt zur Bahnbrücke
im Süden: durch die Bahnstrecke Wismar - Rostock
im Westen: durch die Osttangente
sollte entsprechend den Planungszielen Baurecht für die Errichtung eines neuen Feuerwehrgebäudes und einer kommunalen Sporthalle geschaffen sowie die Restfläche bis zur Osttangente als gewerbliche Baufläche ausgewiesen werden, um hier abgestimmt auf die Bedürfnisse kleinerer Handwerks und Gewerbebetriebe ein kleines Gewerbegebiet entwickeln zu können.
Aus städtebaulichen und erschließungstechnischen Gründen ist es sinnvoll für die gesamte Fläche Baurecht zu schaffen, da die kleine Fläche eine Insellage zwischen überörtlichen Verkehrswegen und der Hauptstraße darstellt. Da aufgrund der vorhandenen Störquellen, wie der Bahnstrecke RostockWismar, der Osttangente, der Kreisstraße K 35 und den Gewerbebetrieben im direkten Umfeld andere Optionen für eine städtebauliche Entwicklung der Fläche ausscheiden, möchte die Gemeinde hier Gewerbeflächen für den Eigenbedarf und für kommunale Einrichtungen bereitstellen. Diesem Planungsziel der Gemeinde entsprechend wird ebenfalls der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 18 geändert und im Plan ein Gewerbegebiet festgesetzt.
Dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB zufolge sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Hierzu muss die derzeitige Darstellung im FNP von "Fläche für die Landwirtschaft" in „Gewerbliche Baufläche“ geändert werden. Durch die 9. Änderung des FNP werden die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmung gebracht.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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250,8 kB
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