Beschlussvorlage - BL/370/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jahresabschluss der Gemeinde Blowatz für das Haushaltsjahr 2020 wird festgestellt. Die Haushaltsüberschreitungen im Deckungskreis 5 - Unechter Deckungskreis - in Höhe von 1.559,75 €, im Deckungskreis 50 – Personalaufwendungen - in Höhe von 15.276,69 €, im Deckungskreis 53 – Abschreibungen - in Höhe von 1.615,31 €, im Deckungskreis 71 - Investitionsauszahlungen in Höhe von 105.880,13 € und im Deckungskreis 500 – Zentrale Finanzdienstleistungen - in Höhe von 50.682,87 € werden genehmigt. Die über das Haushaltsjahr hinausgehenden Ermächtigungsvorträge in Höhe von 5.101,49 € werden bestätigt. Eine Entnahme aus der Kapitalrücklage erfolgt nicht. Der Jahresüberschuss in Höhe von 190.264,70 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 

 

 

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Blowatz zum 31. Dezember 2020 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.08.2023 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020 zu empfehlen.

 

 

 

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Anlagen

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