Beschlussvorlage - HO/403/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
B-Plan 10 in Hornstorf: Öffentlich - rechtlicher Vertrag über Maßnahmen am Gagzower Graben zwischen der Gemeinde Hornstorf und dem Wasser- und Bodenverband Wallensteingraben-Küste
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Abt. II Bau und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Daniel Seyfarth
- Einreicher:
- Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Hornstorf
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Entscheidung
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13.07.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung stimmt dem Entwurf des Öffentlich – rechtlichen Vertrag über Maßnahmen am Gagzower Graben, KGNW-2200, Station 4+959 bis Station 9+000 zwischen der Gemeinde Hornstorf und dem Wasser- und Bodenverband Wallensteingraben-Küste (siehe Anlage) zur Schaffung „naturnahen Gewässerausbau zur Herstellung des guten ökologischen Potenzials im Zuge der Entwicklung des Interkommunalen Großgewerbe- und Industriestandort Wismar-Hornstorf, auf dem Gebiet der Gemeinde Hornstorf zu.
Sachverhalt
Im Zuge der Erschließung des Interkommunalen Großgewerbe- und Industriestandort Wismar-Hornstorf, auf dem Gebiet Hornstorf wird das im südlichen Regenrückhaltebecken gesammelte und gereinigte Niederschlagswasser in den Gagzower Graben (Flurstück 67/3, Flur 4 der Gemarkung Hornstorf) eingeleitet. Außerdem wird die Kläranlage Hornstorf auf 6.000 EW erweitert, wodurch eine Erhöhung der gereinigten Abwassermenge in den Gagzower Graben zu erwarten ist.
Die Gemeinde Hornstorf ist zum Ausbau der Gewässer zweiter Ordnung im Gemeindegebiet gesetzlich verpflichtet, wozu auch der Gagzower Graben gehört. Die Gemeinde Hornstorf ist ein gesetzliches Mitglied des WBV.
Im vorliegenden Vertragsentwurf wird geregelt, dass die Gemeinde Hornstorf den WBV in Anspruch nimmt für sämtliche Aufgaben zur Erfüllung des Gewässerausbaus (Ausschreibung und Vergabe für Planungsleistungen und Bauausführung inkl. Bauüberwachung und Gewährleistung)
Die Gesamtkosten des Vorhabens werden mit 3.350.000 € beziffert.
Die Kosten werden zu 100 % durch die Gemeinde Hornstorf getragen.
Die Maßnahme ist Teil der geförderten Erschließung des B-Plan Nr. 10 der Gemeinde Hornstorf.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
3.350.000,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
3.350.000,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
6/54100.09600300 M6 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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338,2 kB
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