Beschlussvorlage - AA/128/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jahresabschluss des Amtes Neuburg für das Haushaltsjahr 2019 wird festgestellt.

Die Haushaltsüberschreitungen im Deckungskreis 50 – Personalaufwendungen / Versorgungsaufwendungen für Beamte - in Höhe von 16.202,88 € werden genehmigt.

Über das Haushaltsjahr hinausgehende Ermächtigungsvorträge werden nicht gebildet.

Aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage nach § 18 Absatz 4 GemHVO-Doppik wurden 9.878,43 € entnommen.

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 84.856,18 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der/dem Amtsvorsteher/in wird für das Haushaltsjahr 2019 für den jeweiligen Verantwortungszeitraum die Entlastung erteilt.

 

 

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss des Amtes Neuburg zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung der/des Amtsvorsteherin/s durch den Amtsausschuss entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.03.2023 beschlossen, dem Amtsausschuss die Entlastung der/des Amtsvorsteherin/s für das Haushaltsjahr 2019 zu empfehlen.

 

 

 

 

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Anlagen

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