Beschlussvorlage - BL/298/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Blowatz stimmt dem vorliegenden Entwurf der Satzung der Gemeinde Blowatz über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Gewässerunterhaltungsverbandes "Hellbach-Conventer-Niederung" zu.

 

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Sachverhalt

Ab dem 01.01.2022 wurde die Gesetzeslage beim Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) so geändert, dass von diesem Moment an die Verbandsgrenzen zweier Wasser- und Bodenverbände nicht mehr durch die dem Einzugsgebiet am nächsten liegenden Flurstücksgrenzen definiert werden, sondern durch den direkten Verlauf der Einzugsgebietsgrenzen.

Der Gewässerunterhaltungsverband „Hellbach-Conventer-Niederung“ hat in der Gemeinde Blowatz nur die Zuständigkeit über Teilflächen von Flurstücken, sodass bisher nur eine Aufwandspauschale i.H.v. 12,50 EUR erhoben wurde.

Durch die Gesetzesänderung werden ab dem 01.01.2022 auch die Teilflächen der Flurstücke den Gewässerunterhaltungsverbänden zugeordnet, sodass die Gemeinde Blowatz an den Verband „Hellbach-Conventer-Niederung“ für das Jahr 2022 Verbandsbeiträge i.H.v. 379,67 EUR zu zahlen hatte.

Um diese Beiträge auf die entsprechenden Eigentümer der Flurstücke umzulegen, wird die folgende Satzung erlassen.

Eine Umsetzung dieser Gesetzesänderung war zum 01.01.2022 nicht möglich, sodass diese zum 01.01.2023 erfolgt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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