Beschlussvorlage - NBG/387/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der vorliegende Entwurf der 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Neuburg wird beschlossen.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 36 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern sind neben der/dem Ausschussvorsitzenden zwei Personen zu wählen, die sie oder ihn vertritt. Die Hauptsatzung der Gemeinde sah nur die Wahl eines Stellvertreters vor, so dass die Regelung dem geltenden Recht anzupassen war.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...