Beratungsvorlage - HO/341/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für die Prüfung, welche Einnahmen mit der Umsetzung Steuerreform der Unternehmereigenschaft der öffentlichen Hand (Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz) der Umsatzsteuerpflicht ab dem 01.01.2023 unterlegen, hat sich das Amt einer  Steuerberatungsgesellschaft bedient. Der Ergebnisbericht mit den betroffenen Einnahmen liegt nun vor. Dieser Bericht mit den Kontentabellen und Erläuterungen dazu liegen der Informationsvorlage bei. Es besteht gegebenenfalls Handlungsbedarf bei Verträgen und Vereinbarungen, künftig Regelungen zu treffen, on die Umsatzsteuer inklusive oder exklusive sein soll. In diesen Fällen muss eine Vertragsanpassung erfolgen.

 

 

 

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Anlagen

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