Beschlussvorlage - NBG/014/2019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuburg beschließt nach § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Annahme und Verwendung der folgenden Spenden:

 

1.

Tischlerei Roland Schröder, Dorfstraße 10a, 23974 Neuburg OT Hagebök

2.400,00 € - Zuwendung 800 Jahre Neuburg - Arbeitslohn für 6 Schaukästen -23.01.2019

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Die Firma hat den Arbeitslohn je Schaukasten sowie die Materialkosten insgesamt für die Herstellung der Schaukästen in der anliegenden Email aufgeschlüsselt. Für die Materialkosten wird keine Spendenbescheinigung angefordert.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

 

 

 

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Anlagen

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