Beschlussvorlage - BL/251/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zum Bauantrag – Neubau eines Einfamilienwohnhauses hier: Antrag auf isolierte Abweichung (eigentlich Befreiung!) von der Festsetzung „Baugrenze“ des B-Planes Nr. 3 „Groß Strömkendorf Süd-West“ (1. Änderung) auf dem Flurstück 51/61 der Flur 2, Gemarkung Groß Strömkendorf wird das Einvernehmen versagt.

 

Begründung:

Es handelt sich bei diesem Antrag auf isolierte Abweichung nicht nur um eine „geringfügige Abweichung“, sondern um eine vollständige Befreiung von der Festsetzung. Die Baugrenze wird fast zu 100 % überschritten. Die Flucht zu den beiden Nachbarwohngebäuden ist auch nicht annähernd angenommen.

Die Planung muss überarbeitet werden und sollte die Festsetzungen des B-Planes – auch die Baugrenze- einhalten. Dies ist planerisch machbar, da keine Firstrichtung vorgegeben ist und Nebengebäude auch im hinteren Bereich geplant werden können.

 

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Sachverhalt

Frist: 08.06.2022

 

Wichtiger Hinweis in eigener Sache: hier Richtigstellung des Bauamtes: In der Anlage zur Begründung der Abweichung wird informiert, dass die angeforderte Begründung zum B-Plan Nr. 3 (1. Änderung) vom Bauamt nicht geliefert wurde. Dies ist eine falsche Aussage -siehe Anlage Mail vom 30.09.2021.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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