Beschlussvorlage - BL/242/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Billigung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 11 „Wassersportstelle Groß Strömkendorf“ der Gemeinde Blowatz und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Juliane Lockowand
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Haupt- und Finanzausschuss Gemeinde Blowatz
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Blowatz
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Entscheidung
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26.04.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Blowatz
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Blowatz
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Entscheidung
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26.04.2022
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Beschlussvorschlag
1. Die Gemeindevertretung billigt den anliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 sowie den Vorentwurf der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbericht. Die Anlage ist Be-standteil dieses Beschlusses.
2. Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 soll die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB durchgeführt werden.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beschlüsse ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blowatz hat am 10.11.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Wassersportstelle Groß Strömkendorf“ beschlossen.
Seit der Ausweisung des Europäischen Vogelschutzgebietes Wismarbucht und Salzhaff 2008, in welchem sich das Plangebiet befindet, und der Erstellung des zugehörigen Managementplanes 2015, gab es vermehrt Klärungsbedarf hinsichtlich der Vereinbarkeit des Wassersports mit den Schutzzwecken des Vogelschutzgebietes. Mit den eingeleiteten Bauleitplanverfahren (Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung Bebauungsplan) soll der Umfang der mit den Schutzzwecken zu vereinbarenden Nutzungen des Wassersportes abschließend geklärt und geregelt werden.
Während der Erarbeitung des Vorentwurfes fand eine intensive Auseinandersetzung mit Belangen des Natur- und Umweltschutzes statt. Es wurden eine SPA- sowie eine GGB-Verträglichkeitsprüfung erstellt. In den Fachgutachten können erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzgebiete ausgeschlossen werden.
Mit dem vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 soll die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Vorentwurf mit zugehöriger Begründung (inkl. Umweltbericht) zu billigen und diesen zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu bestimmen.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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5,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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4
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(wie Dokument)
|
2,7 MB
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