Beschlussvorlage - AA/089/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Lärmaktionsplan für den Amtsbereich Neuburg wird beschlossen. Es waren wegen der fehlenden Betroffenheit keine lärmmindernden Maßnahmen festzusetzen. 

 

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Sachverhalt

 

Im Juli 2002 ist die europäische Richtlinie 2002/49/EU über die „Bewertung und

Bekämpfung von Umgebungslärm“ (EG-Umgebungslärmrichtlinie) in Kraft getreten

und im Juni 2005 in deutsches Recht umgesetzt worden. Daraufhin wurde auch in

unserem Bundesland in Form von Lärmkarten mit der Veranschaulichung der

Lärmsituation begonnen und die Öffentlichkeit über Lärmkarten zeitnah auf der

Homepage des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie – LUNG M-V

informiert.

Nachfolgend lag die Zuständigkeit auch beim Amtsvorsteher des Amtes Neuburg,

einen Lärmaktionsplan aufzustellen, mit dem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen

geregelt werden (§ 5 Nr. 1 Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung –

ImSchZustVO M-V). Gemeint sind damit belästigende oder gesundheitsschädliche

Geräusche im Freien, die gem. § 47 b Abs. 1 BImSchG als Umgebungslärm

bezeichnet werden. Die Kommunen liegen hier in der Pflicht, Lärmaktionspläne für

hochbelastete, schützenswerte Gebiete unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu

erstellen.

Im Lärmaktionsplan sind geeignete Maßnahmen, nach vorheriger Prüfung und

Bewertung, festzuschreiben und in Folge mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen

und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Die Bürgerbeteiligung erfolgte in der Zeit vom 14.02. – 14.03.2022. Hinweise gingen nicht ein, so dass der Plan unverändert beschlossen werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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