Beschlussvorlage - BL/234/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blowatz stimmt dem Antrag der Grundschule Dreveskirchen auf Bildung von zwei ersten Klassen im Schuljahr 2022/2023 zu.

 

Begründung:

Für die Grundschule Dreveskirchen liegen für das Schuljahr 2022/2023 derzeit

26 Anmeldungen für die 1. Klasse vor.  Bei diesen Anmeldungen sind 2 Integrationskinder, die von einem I-Helfer begleitet werden müssen, dabei.

Durch die flexible Schuleingangsphase ist es auch möglich, dass Schüler in der Jahrgangsstufe 1 verweilen und somit dann auch in die 1. Klasse eingegliedert werden müssen.

 

Laut Verordnung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen vom 27. Mai 2021 beträgt der Orientierungswert je Schülerarbeitsplatz an allgemeinen Schulen 1,9 Quadratmeter. Die zur Verfügung stehenden Klassenräume in der Grundschule Dreveskirchen sind für weniger Schüler ausgelegt. Auch die Fachräume, die von jeder Klasse genutzt werden müssen, sind für diese erste Klasse zu klein.

Deshalb wird die Schulleitung der Grundschule Dreveskirchen den Antrag auf Bildung von

zwei ersten Klassen im Schuljahr 2022/2023 beim Staatlichen Schulamt in Schwerin stellen und braucht dazu die Zustimmung der Gemeinde Blowatz als Schulträger der Grundschule Dreveskirchen.

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Sachverhalt

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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