Beschlussvorlage - BE/154/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Benz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Juliane Lockowand
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Benz
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Benz
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Entscheidung
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15.12.2021
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Beschlussvorschlag
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz beschließt den Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes.
2. Diese Planfertigung ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen.
3. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Sachverhalt und Begründung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz hat in ihrer Sitzung am 26.05.2021 beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern (2. Änderung).
Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Freiflächenphotovoltaikanlage Kalsow, an der Bahnstrecke Wismar - Rostock“.
Planungsziel des B-Planes ist die Schaffung von Baurecht zur Errichtung und zum Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Umwandlung von Solarenergie in Gleichstrom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 26 ha und umfasst einen 200 m breiten Streifen, nördlich entlang der Gleisanlagen in der Gemarkung Kalsow. Vom OT Kalsow aus erstreckt sich der Solarpark auf einer Länge von ca. 1,5 km in Richtung der Gemeinde Hornstorf.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Benz ist das Plangebiet des B-Planes als Fläche für die Landwirtschaft im Außenbereich ausgewiesen. Dem Entwicklungsgebot Rechnung tragend, ist für diesen Bereich eine FNP-Änderung notwendig.
Durch die Änderung des FNP werden die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmung gebracht.
Der Vorentwurf wird dieser städtebaulichen Zielstellung gerecht und soll zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behördenbeteiligung verwendet werden.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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