Beschlussvorlage - HO/267/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jahresabschluss der Gemeinde Hornstorf für das Haushaltsjahr 2018 wird festgestellt.

Die Haushaltsüberschreitungen im Deckungskreis 53 – Abschreibungen - in Höhe von 23.869,47 € werden genehmigt.

Die über das Haushaltsjahr hinausgehenden Ermächtigungsvorträge in Höhe von 1.677.940,36 € werden bestätigt.

Der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen nach § 18 Abs, IV GmbHVO-Doppik M-V werden 61.321,21 € entnommen. 

Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2018 die Entlastung erteilt.

 

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Hornstorf zum 31. Dezember 2018 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.11.2021 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018 zu empfehlen.

 

 

 

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Anlagen

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