Beschlussvorlage - HO/252/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hornstorf nimmt Kenntnis vom vorgelegten Brandschutzbedarfsplan und beschließt, diesen als Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Hornstorf zu definieren.

 

 

 

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Sachverhalt

Mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Hornstorf vom 25.10.2018 wurde die gemeindliche Aufgabe zur Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Hornstorf an die WW Brandschutz GmbH erteilt.  Diese führte den Auftrag auf der Grundlage der TIBRO-Informationen (Taktisch-strategische innovativer Brandschutz auf Grundlage der Riskobasierter Optimierung), der Feuerwehrorganisationsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (FwOV M-V) sowie der Verwaltungsvorschrift VV M-V durch.

 

 

 

Gem. § 15 der FwOV M-V ist der Brandschutzbedarfsplan durch die Gemeinden zu erstellen. Er ist in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle 5 Jahre oder bei Veränderungen der für die Planung maßgeblichen Verhältnissen zu aktualisieren.

 

 

 

Als wesentliche Ergebnisse der Brandschutzbedarfsplanung sind zu benennen:

 

 

 

Einstufung gem. Verwaltungsvorschrift

 

Im Bereich Brandbekämpfung in die Gefährdungsstufe 3 von 4/ AS II

 

Im Bereich Technische Hilfe in die Gefährdungsstufe 4 von 4/ AS II

 

Im Bereich Gefahrstoffeinsatz (CBRN) in die Gefährdungsstufe 2 von 3/ AS II.

 

Im Bereich Wassernotfälle in die Gefährdungsstufe 1 von 3 / AS I.

 

 

 

Als große Schwierigkeit sind, wie in fast allen amtsangehörigen Gemeinden, die Löschwasserversorgung, die Tageseinsatzbereitschaft (insbesondere Atemschutzgeräteträger) und das Vorhalten von Sondertechnik, wie z. B. Drehleiter, Schlauchwagen oder Tanklöschfahrzeug. Die Umsetzung und Behandlung dieser Problematiken können nur in Zusammenarbeit mit den angrenzenden Gemeinden und der Amtsverwaltung bzw. des Landkreises erfolgen. Eine Beschaffung von Sondertechnik auf Amtsebene wird zu diesem Zeitpunkt durch die Amtsverwaltung als geeignete Lösung angesehen.

 

Zu diesem Zweck wurde ein KFZ-Entwicklungskonzept erstellt. Mitwirkende waren: die Amtsverwaltung, die Amtswehführung, Vertreter der Gemeinden und Vertreter (Führungskräfte) der Feuerwehren und die WW Brandschutz GmbH. Mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg erfolgte hierzu die Abstimmung.

 

 

Die Mindeststärke für die Feuerwehr der Gemeinde Hornstorf ist mit 20 aktiven Mitgliedern beziffert. Derzeit hat die FF 27 aktive Mitglieder. Hier sollte das Augenmerk auf die Verbesserung der Tageseinsatzbereitschaft und die Ausbildung gelegt werden.

 

 

Als erforderliche Mindestausstattung wird ein Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF-W) festgelegt. Die weiteren Bedarfe werden derzeit durch die amtsangehörigen Gemeinden im Rahmen der Amtshilfe gedeckt. Derzeit verfügt die Gemeinde Hornstorf über ein TSF-W. Für ein weiteres Fahrzeug ist der Förderantrag bereits gestellt, die Beschaffung erfolgt über das Landesförderprogramm.

 

 

Zudem ist die Überschreitung der Eintreffzeit einer Drehleiter benannt. Hier erfolgen weitere Abstimmungen auf Amtsebene.

 

 

Der Brandschutzbedarfsplan ist als Soll-Ist-Vergleich anzusehen. Er spiegelt die tatsächlichen Gegebenheiten an vorhandener Technik sowie Gefahrenpotenzial der Gemeinde wider. Er soll bei nötiger Neu- bzw. Ersatzbeschaffung als Leitfaden dienen. Gerade bei benötigter Technik sollen hier die Synergieeffekte bei Ersatzbeschaffungen angrenzenden und amtsangehörigen Gemeinden berücksichtigt werden. Somit ist in der Umsetzung der Maßnahmen zur Erfüllung der Ziele, welche binnen der 5 Jahre zu erfolgen hat, eine Zusammenarbeit auf Amtsebene schon deshalb ratsam und erforderlich.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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