Beschlussvorlage - HO/200/2021--001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.) Die Gemeindevertretung beschließt die Annahme des folgenden Wappens für die Gemeinde Hornstorf:

 

„Geteilt; oben in Rot ein goldenes, beidseitig zweigestuftes Torportal mit halbrundem Bogen von einem überstehenden Walmdach bekrönt; unten in Gold ein kreisrundes silbernes Kirchenfenster in Form einer elfteiligen gotischen Rosette mit roten Stegen, in der Kreismitte ein Wolkenkreuz ausgebrochen.“

 

2.) Die Änderung der Blasonierung ist der Genehmigungsbehörde mitzuteilen und die Genehmigung mit dieser Änderung zu beantragen. 

 

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Sachverhalt

 

Das Landesarchiv hat eine Änderung der Blasonierung empfohlen. Dieser Empfehlung ist  die Gemeinde Hornstorf mit Beschluss vom 12.08.2021 nachgekommen. Nicht geändert war jedoch das Wort „zweistufig“ in „zweigestuft“. Der Leitende Archivdirektor des Landesarchivs, Dr. Schoebel, stimmt ohne eine Änderung des Wortes einer Genehmigung nicht zu.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

0,00 €

Im Ergebnishaushalt

 

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

 

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

 

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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