Beschlussvorlage - BL/223/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellungnahme zum Entwurf des Schulentwicklungsplanes 2022/2023 bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027 des Landkreises Nordwestmecklenburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Schulen/Geschäftsbuchhaltung/Bibo
- Bearbeiter:
- Marita Matulat
- Einreicher:
- Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Blowatz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Blowatz
|
Entscheidung
|
|
|
05.10.2021
|
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blowatz stimmt dem Entwurf der Schulentwicklungsplanung des Schuljahres 2022/2023 bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027 des Landkreises Nordwestmecklenburg nicht zu. Die Schulkonferenz der Grundschule Dreveskirchen hat in der Sitzung am 08.09.2021 ebenfalls einen ablehnenden Beschluss gefasst. Eine Änderung mit diesen weitreichenden Auswirkungen kann nicht nachvollzogen werden. Dem Plan ist keine Begründung für den Wegfall der Eigenständigkeit der Grundschule Dreveskirchen und der Zuordnung als Außenstandort der Schule Am Rietberg Neuburg zu entnehmen. Es haben sich weder Fahrzeiten noch Schülerzahlen der Grundschule gravierend geändert. Die Schule Am Rietberg ist personell nicht so aufgestellt, dass sie die zusätzlichen Aufgaben wahrnehmen kann.
Sachverhalt
Der Entwurf der Schulentwicklungsplanung wurde der Gemeinde Blowatz als Schulträger der Grundschule Dreveskirchen zur Beteiligung/Anhörung nach § 107 Abs. 1 SchulG M-V übergeben. Der Entwurf sieht vor, dass die Grundschule Dreveskirchen ihre Eigenständigkeit verliert und als Außenstandort der Schule Am Rietberg fortgeführt werden soll. Die Grundschule Dreveskirchen hat wegen der geringeren Schülerzahlen den Status „Kleine Grundschule auf dem Lande“ seit dem Schuljahr 2007/2008. Diese Voraussetzungen erfüllt die Grundschule auch perspektivisch. Ebenso werden sich Fahrzeiten nicht verändern. Eine Begründung für diese entscheidenden Veränderungen ist dem Plan nicht zu entnehmen. Aus Sicht der Gemeinde und der Schule besteht daher auch keine Notwendigkeit, so dass dem Entwurf nicht zugestimmt werden sollte.
Die Gemeinde Neuburg hat den Entwurf des Schulentwicklungsplanes auf der Sitzung der Gemeindevertretung am 23.09.2021 abgelehnt. Die Schulkonferenz hat am 21.09.2021 ebenfalls Stellung genommen.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
||
Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
|
|
Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
|
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
3
|
(wie Dokument)
|
162,6 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
6,7 MB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
301,7 kB
|
