Beschlussvorlage - NBG/270/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuburg stimmt dem Entwurf der Schulentwicklungsplanung des Schuljahres 2022/2023 bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027 des Landkreises Nordwestmecklenburg nicht zu. Die Schulkonferenz der Schule Am Rietberg Neuburg hat in der Sitzung am 21.09.2021 ebenfalls einen ablehnenden Beschluss gefasst. Eine Änderung mit diesen weitreichenden Auswirkungen kann nicht nachvollzogen werden. Dem Plan ist keine Begründung für den Wegfall der Eigenständigkeit der Grundschule Dreveskirchen und der Zuordnung als Außenstandort der Schule Am Rietberg Neuburg zu entnehmen. Es haben sich weder Fahrzeiten noch Schülerzahlen der Grundschule gravierend geändert. Die Schule Am Rietberg ist personell nicht so aufgestellt, dass sie die zusätzlichen Aufgaben wahrnehmen kann.

 

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Sachverhalt

Der Entwurf der Schulentwicklungsplanung wurde der Gemeinde Neuburg als Schulträger der Schule Am Rietberg Neuburg zur Beteiligung/Anhörung nach § 107 Abs. 1 SchulG M-V übergeben. Der Entwurf sieht vor, dass die Grundschule Dreveskirchen ihre Eigenständigkeit verliert und als Außenstandort der Schule Am Rietberg fortgeführt werden soll. Die Grundschule Dreveskirchen hat wegen der geringeren Schülerzahlen den Status „Kleine Grundschule auf dem Lande“. Diese Voraussetzungen erfüllt die Grundschule auch perspektivisch. Ebenso werden sich Fahrzeiten nicht verändern. Eine Begründung für diese einschneidenden Veränderungen ist dem Plan nicht zu entnehmen. Aus Sicht der Gemeinde und der Schule besteht daher auch keine Notwendigkeit, so dass dem Entwurf nicht zugestimmt werden sollte.

Die Gemeinde Blowatz beabsichtigt, den Entwurf abzulehnen. Die Schulkonferenz hat am 08.09.2021 ebenfalls Stellung genommen.

 

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Anlagen

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