Beschlussvorlage - HO/220/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Sondergebiet Feuerwehr und Sporthalle“ in Hornstorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauplanung/Bauordnung/Bauangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Juliane Lockowand
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Gestoppt
|
|
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Hornstorf
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Hornstorf
|
Entscheidung
|
|
|
24.06.2021
|
Beschlussvorschlag
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hornstorf beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Sondergebiet Feuerwehr und Sporthalle“ in Hornstorf. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1 ha
und wird wie folgt begrenzt :
im Norden : durch die Hauptstraße- K 35
im Osten : durch die Zufahrt zur Bahnbrücke
im Süden : durch die Bahnstrecke Wismar - Rostock
im Westen : durch Ackerfläche
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Neubau eines Feuerwehrgebäudes mit Fahrzeughalle und allen erforderlichen Funktionsbereichen sowie den dazugehörigen Parkplätzen,
- Neubau einer kommunalen Sporthalle
2. Den Planungszielen entsprechend, ist das Baugebiet nach § 11 BauNVO als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr und Sporthalle“ festzusetzen.
3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung:
Das bestehende Feuerwehrgerätehaus am Müggenburger Weg in Hornstorf entspricht nicht den vom Gesetzgeber und Unfallversicherungsträger gestellten Anforderungen, um auch in Zukunft einen ordnungsgemäßen Einsatz- und Übungsdienst zu gewährleisten. Gleiches gilt auch für die Anzahl und Anordnung von Parkplätzen für die Einsatzkräfte. Die einzige Möglichkeit, die Feuerwache Hornstorf den personellen und feuerwehrtechnischen Anforderungen anzupassen, ist somit ihr Neubau.
Aufgrund der fehlenden Flächenverfügbarkeit kann der Neubau nur an einem anderen Standort realisiert werden. Nach einer Überprüfung von in Frage kommenden Standorten in Abstimmung mit der Feuerwehr wurde ein neuer Standort in westlicher Ortsrandlage von Hornstorf an der Hauptstraße - K 35 gefunden.
Der Vorteil des Standortes liegt in seiner verkehrsgünstigen Lage an der das Dorfgebiet durchquerenden Hauptstraße und gewährleistet somit die Einhaltung der Erreichbarkeitskriterien.
Die Einbeziehung einer angrenzenden Fläche erfolgt unter dem städtebaulichen Aspekt, eine Baufläche für den Neubau einer kommunalen Sporthalle bereitzustellen. Planungsziel ist, die Sportstätteninfrastruktur in der Gemeinde zu verbessern und den Vereinen und Verbänden moderne Räumlichkeiten zur Sport- und Mehrzwecknutzung bereitzustellen.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
||
Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
|
|
Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
|
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,6 MB
|