Beschlussvorlage - BE/113/2021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Für das im Übersichtsplan gekennzeichnete Gebiet (Anlage) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Freiflächenphotovoltaikanlage Kalsow, an der Bahnstrecke Wismar - Rostock“. Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage nördlich der Gleisanlagen der DB AG in der Gemarkung Kalsow.

Das Plangebiet umfasst folgende Flächen mit einer überschlägigen Flächengröße von 26 ha, in einem 200 m Korridor parallel zur Bahntrasse:

- Gemarkung Kalsow, Flur 1, Flurstücke: 4, 7, 8, 116, 118, 123, 124, 125 (vollständig oder teilweise)

Das Plangebiet ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

2. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Begründung:

Der Aufstellung des Bebauungsplanes liegt ein Antrag der Firma BS Windertrag GmbH zugrunde. Der Antragsteller beabsichtigt als Vorhabenträger, entlang der Bahnstrecke Wismar – Rostock der Deutschen Bahn eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten. Die Vorhabenbeschreibung, Stand 8. April 2021, ist dem Beschlussvorschlag als Anlage beigefügt.

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 26 ha und umfasst einen 200 m breiten Streifen, nördlich entlang der Gleisanlagen in der Gemarkung Kalsow. Vom OT Kalsow aus erstreckt sich der Solarpark auf einer Länge von ca. 1,5 km in Richtung der Gemeinde Hornstorf.

Für die Errichtung der Freiflächenphotovoltaikanlage wird ausschließlich Intensivacker in Anspruch genommen. Da das B-Plangebiet im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wird, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, um die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmung zu bringen.

Das Planvorhaben entspricht den Grundsätzen der Energiepolitik des Landes und des Bundes, für Solaranlagen geeignete vorbelastete Flächen, wie z. B. entlang von Bahnlinien oder Autobahnen, zu nutzen.

Als relevanteste Störquellen im Planungsraum sind dabei die Bahnstrecke Wismar – Rostock, die Windenergieanlagen des Windparks bei Kalsow und die 20 kV – Freileitung südlich der Bahnstrecke hervorzuheben.

Durch den Bebauungsplan soll eine zeitlich begrenzte Zwischennutzung zur Erzeugung regenerativer Energie zugelassen und die landwirtschaftliche Nutzung als Folgenutzung festgelegt werden. Die Festlegung auf einen 200 m Korridor entlang der Bahntrasse erfolgt auf Grundlage des novellierten EEG 2021 mit der Zielsetzung, auf dem Weg zu Treibhausgasneutralität bis 2050 den Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten deutschen Stromverbrauch bis 2030 auf 65 % zu erhöhen.

Der Vorhabenträger hat erklärt, alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung des Gebietes entstehenden Kosten zu tragen. Dies wird in einem städtebaulichen Vertrag detailliert festgeschrieben.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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