24.06.2021 - 8.1 Beschluss über den Vorentwurf der 6. Änderung d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister übergibt Herrn Claus Müller (bab) das Wort. Herr Müller erläutert die TOP´s 8.1 und 8.2, da diese in direktem Zusammenhang stehen.

Herr R. Rosenberg fragt, was der Eigentümer dort lagern darf. Herr C. Müller verweist auf die gültige Schadstoffordnung; es wird keine Deponie für Schadstoffe zugelassen, lediglich die Lagerung von Schüttgut (z.B. Schotter/Kies) ohne Schadstoffbelastung wird ermöglicht.

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Beschluss:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuburg beschließt den Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neuburg.

 

2. Diese Planfertigung ist zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen.

 

3. In einer frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

 

Begründung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuburg hat in ihrer Sitzung am 24.09.2020 beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern (6. Änderung).

Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Gewerbestandort Hagebök - Ost“.

Planungsziel ist die Schaffung von Baurecht zur Wiederaufnahme der gewerblichen Nutzung des Geländes der ehemaligen Verladestation am Bahnhof Hagebök.

Durch die Änderung des FNP werden die Planungen der Gemeinde Neuburg in Übereinstimmung gebracht.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anz. stimmber.

Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

12

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage